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AGB / Hausordnung

Wichtig – bitte unbedingt beachten
Um Euch den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten wir neben Action, Spielen und Toben auch ein kleines Bistroangebot u.a. mit Erfrischungsgetränken und kleinen Snacks. Wir möchten Euch bitten, auf den Verzehr von Schokolade, Kaugummi sowie Bonbons außerhalb des Bistrobereichs zu verzichten.
Die Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu verlassen, deshalb begleitet bitte die jüngeren Kinder dorthin.
Euer mitgebrachtes Verpackungsmaterial ist bitte wieder mitzunehmen!
Hausordnung
Kindern (unter 10 Jahren) ist der Besuch des Indoor-Spielplatzes nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen erlaubt. Ab 10 Jahren können Kinder mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern auch alleine bei uns spielen.
Der komplette Spielbereich darf nicht mit Straßenschuhen und aus hygienischen Gründen auch nicht barfuss betreten werden. Gestattet sind Hausschuhe, Stoppersocken, Schläppchen etc. Preiswerte Socken können bei uns käuflich erworben werden.
Brillen, Zahnspangen, Schmuck sowie Kopfschmuck (größere Haarspangen, Haarreifen) sind (soweit möglich) abzulegen, um Verletzungen zu vermeiden.
Die Benutzung des Indoor-Spielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Das Team des Indoor-Spielplatzes übernimmt keine Beaufsichtigung der Kinder. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen die Indoor-Spielplatzbetreiber von derartigen Ersatzansprüchen frei. Das Spielen geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Aufsicht der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben.
Die Indoor-Spielplatzbetreiber übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für Fahrzeuge sowie Fahrräder, die vor dem Indoor-Spielplatz abgestellt sind.
Bei Gruppen – insbesondere Kindergarten-Gruppen, Schulklassen, Geburtstagsgesellschaften, Vereine usw. – ist der jeweilige Leiter für die Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzerbedingungen verantwortlich.
Den Weisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen besteht das Recht zur Erteilung eines Hallenverweises.
Alle Einrichtungen werden sorgfältig geprüft und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist der Schaden unverzüglich und vor Verlassen des Indoor-Spielplatzes dem Personal zu melden. Unfälle, die nicht gemeldet wurden, können bei späterer Meldung nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Besucher erklären sich bei Eintritt mit unseren AGB`s einverstanden und auch damit, dass Fotos, auf denen sie abgebildet sein können, zur Veröffentlichung in den Medien oder im Rahmen der Werbung eingesetzt werden können. Sind Besucher nicht damit einverstanden, ist dies vorab dem Personal bekannt zu geben.
Im gesamten Gebäude ist Rauchverbot!


 


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